Samstag, 04. Februar 2012

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Sicherheitspolizei-Gesetz Aufruf

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Aufruf zur InformationEmpfehlung zur Handhabung des neuen Sicherheitspolizeigesetzes:

  • In Anbetracht der überfallsartig beschlossenen Gesetzesänderung zum Sicherheitspolizeigesetzes
  • Unter Berücksichtigung der wesentlichen Ausweitung von Polizeibefugnissen ohne wirksame Kontrolle
  • Unter Bedachtnahme der damit beschlossenen weiteren Einschränkung der Informationsfreiheiten
  • Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß dieses Gesetz alle Betreiber von Web-Seiten betrifft, auch solche, die nicht direkt dem Einkommen dienen
  • Unter Beachtung weiterer Begehrlichkeiten des Innenministeriums
  • In Anbetracht der Tatsache, dass es schon derzeit entgegen der Begründung für das Gesetz viele zigtausend Anfragen gibt

In Anbetracht der Verpflichtung gegenüber unseren Kunden und Nutzern von Internet-Seiten empfehle ich allen im Rahmen dieses Sicherheitspolizeigesetzes zur Auskunft Verpflichteten:

  • Informieren Sie die Betroffenen unverzüglich über die Tatsache, dass eine Auskunft begehrt und erteilt werden musste.

Ing. Martin Prager
stv. Fachverbandsobmann UBIT WKÖ
Vorsitzender der Experts Group IT-Security, WKÖ/UBIT
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